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   SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12   

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SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 (https://dejure.org/2014,49062)
SG Duisburg, Entscheidung vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 (https://dejure.org/2014,49062)
SG Duisburg, Entscheidung vom 05. November 2014 - S 16 AL 594/12 (https://dejure.org/2014,49062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der weiteren Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Betrieb einer Hundepension durch Gründungszuschuss (GZ)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    Ob diese weitere Förderung gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 SGB III unter dem Vorbehalt einer - hier nicht erfolgten - rechtzeitigen Antragsstellung vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses stehen, kann hier offenbleiben (vgl. Landessozialgericht NRW (LSG NRW), Urteil vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12, juris Randnr. 31 mit Hinweisen zum Meinungsstreit, dort ebenfalls offen gelassen).

    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich vorgenommen wird (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16; LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 35ff, m.w.N ; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Kommentar zu § 54 SGG,10. Auflage 2012, Rn. 27; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 93 SGB III, Rn. 35 ).

    Ist die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen oder hat sie andere vom Gericht festgestellte Tatsachen nicht berücksichtigt, ist die Entscheidung der Behörde aufzuheben, wenn dadurch die Ermessensentscheidung beeinflusst wurde oder hätte beeinflusst werden können (vgl. LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 35ff, m.w.N.; Keller, a.a.O., Rn. 27ff.).

    Die Beklagte hat, indem sie die sich aus der selbständigen Tätigkeit ergebende Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung geprüft hat, von einem durch den Zweck des § 58 Abs. 2 SGB III gerechtfertigten Ermessensgesichtspunkt Gebrauch gemacht hat (LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42ff ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13, juris Rn. 35, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 12.06.2014 - S 26 AL 863/12, juris Rn. 41 f.; Kuhnke in jurisPK-SGB III, § 93 SGB III Rn. 36).

    Die Kammer verweist hierzu auf die zutreffenden und ausführlichen Erläuterungen in der angegebenen Entscheidung des LSG NRW im Urteil vom 17.10.2013 (a.a.O., juris Rn. 42 ff.) und macht sich diese zu Eigen.

    Vertrauensschutzgesichtspunkten zugunsten der Geförderten wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass vor der Entscheidung über den Weiterbewilligungsantrag in Gestalt einer Prognose geprüft wird, ob das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit voraussichtlich zur sozialen Absicherung ausreicht" (LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42 bis 46).

    Ob Beklagte verpflichtet ist, Überlegungen und Ermittlungen zu dem verfügbaren Nettoeinkommen der Klägerin und ihren tatsächlichen Ausgaben für die soziale Sicherung anzustellen (so LSG NRW, Urteil vom 17.10.2013, a.a.O., Rn. 58), und ob dies grundsätzlich zu erfolgen hat oder nur im Falle konkreter Anhaltspunkte, kann hier offen bleiben.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich vorgenommen wird (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16; LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 35ff, m.w.N ; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Kommentar zu § 54 SGG,10. Auflage 2012, Rn. 27; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 93 SGB III, Rn. 35 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    Die Beklagte hat, indem sie die sich aus der selbständigen Tätigkeit ergebende Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung geprüft hat, von einem durch den Zweck des § 58 Abs. 2 SGB III gerechtfertigten Ermessensgesichtspunkt Gebrauch gemacht hat (LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42ff ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13, juris Rn. 35, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 12.06.2014 - S 26 AL 863/12, juris Rn. 41 f.; Kuhnke in jurisPK-SGB III, § 93 SGB III Rn. 36).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    Dienstanweisungen hierzu, die als ermessenslenkende Richtlinien hätten erlassen dürfen, sofern darin die Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalles ermöglicht wird (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 52/93, juris Rn. 29ff sowie vom 01.06.2006 - B 7 a AL 34/05 R - juris Rn. 12) sind nicht vorhanden.
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    Dienstanweisungen hierzu, die als ermessenslenkende Richtlinien hätten erlassen dürfen, sofern darin die Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalles ermöglicht wird (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 52/93, juris Rn. 29ff sowie vom 01.06.2006 - B 7 a AL 34/05 R - juris Rn. 12) sind nicht vorhanden.
  • SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Weitergewährung des

    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    "Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger mit den Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit seinen Lebensunterhalt und die für ihn notwendige soziale Sicherung sicherstellen konnte, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 58 Abs. 2 SGB III a.F. entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (in diesem Sinne auch SG Berlin, Urt. v. 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris Rn. 19 f.; Winkler, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 94 SGB III, Rn. 11, Stand: April 2012).
  • SG Chemnitz, 12.06.2014 - S 26 AL 863/12

    Gewährung eines Gründungszuschusses für weitere neun Monate gegenüber einem

    Auszug aus SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12
    Die Beklagte hat, indem sie die sich aus der selbständigen Tätigkeit ergebende Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung geprüft hat, von einem durch den Zweck des § 58 Abs. 2 SGB III gerechtfertigten Ermessensgesichtspunkt Gebrauch gemacht hat (LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42ff ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13, juris Rn. 35, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 12.06.2014 - S 26 AL 863/12, juris Rn. 41 f.; Kuhnke in jurisPK-SGB III, § 93 SGB III Rn. 36).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - L 1 AL 33/14

    Anspruch auf Weitergewährung des Gründungszuschusses

    Wenn der Gesetzgeber in Anbetracht dieser Erwägungen die Weitergewährung des auf die pauschale soziale Absicherung reduzierten Gründungszuschusses in das Ermessen der Beklagten stellt, so entspricht es dem Sinn und Zweck dieser Ermächtigung, dass die Weitergewährung abgelehnt werden kann, wenn die Absicherung schon über die eigenen Einnahmen aus der geförderten Geschäftstätigkeit gewährleistet werden kann (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, aaO; SG Berlin, Urteil vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris; SG Duisburg, Urteil vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 -, juris, jeweils zu der bis zum 31.03.2012 geltenden wortgleichen Vorgängerreglung in § 58 Abs. 2 SGB III; Link, in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 94, Rn 46).

    Förderungsbedarf, der dann nicht besteht, wenn das erzielte Einkommen zur sozialen Sicherung ausreicht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, aaO; SG Duisburg, Urteil vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 -, juris).

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